Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen . Kanuverleih Weserbergland und dem Kunden. Rechtsgeschäfte über Dritte sind ausgeschlossen und unwirksam.

1. Vertragsabschluss

Durch Übersendung einer Buchungsanfrage oder durch Bestätigung eines Angebotes von Kanuverleih Weserbergland durch den Kunden kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Erst mit Übermittlung der Buchungsbestätigung seitens Kanuverleih Weserbergland kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.Minderjährige können nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person bei uns ein Kanu,Kajak,Boot mieten/leihen.

2. Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen von Kanuverleih Weserbergland ist Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann . Kanuverleih Weserbergland den Kunden von der Veranstaltung ausschließen. Der Kunde versichert, dass er und alle Personen für die er mit bucht, über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen und die Veranstaltung in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand angetreten wird. Dauerhaft bestehende Erkrankungen und Beschwerden sind bei Buchungsanfrage mitzuteilen, gfs. sind ärztliche Atteste vorzulegen, die eine Eignung attestieren. Nicht mitgeteilte Erkrankungen und Beschwerden können zu einem Teilnahmeausschluss ohne Erstattungsanspruch führen. Die Kunden dürfen während des Vertragszeitraumes nicht unter Drogen-, oder Alkoholeinfluss stehen.

3. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste. Veranstaltungspreise richten sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist das vereinbarte Entgelt fällig und zu leisten.Kartenzahlungen vor Ort sind nicht möglich. Durch vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen besteht kein Anspruch auf Erstattung (bzw. teilweise Erstattung) des Mietpreises.

4. Vermietung

Die Mietdauer wird zwischen . Kanuverleih Weserbergland und dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Als Tagesmiete bei der Kanuvermietung gilt der Zeitraum von 9.00 bis 20.00 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist bei. Kanuverleih Weserbergland rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer anzufragen und seitens Kanuverleih Weserbergland vor Ablauf des gebuchten Zeitraums zu genehmigen. Die Ausgabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – am Standort Campingplatz Julianna, An der Weser 7a,32689 Kalletal. Für den Fall eines Unwetters oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Gefährdung der Kunden oder der Mietgegenstände zur Folge haben könnten, behält sich Kanuverleih Weserbergland das Recht vor, die Herausgabe der Mietgegenstände zu verweigern.

5. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Buchungsbestätigung. Dem Kunden werden bei einer Bootsanmietung ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis seitens Kanuverleih Weserbergland zur Verfügung gestellt. Für Kinder besteht Tragepflicht von Schwimm- bzw. Rettungswesten. Alle Leistungen werden schriftlich vereinbart. Mündliche Absprachen sind nicht geltend. Werden vom Kunden vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

6. Gegenseitige Verpflichtungen und Haftung

Kanuverleih Weserbergland ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Mietgegenstände werden in einem funktionstüchtigen und sauberen Zustand an den Kunden übergeben. Funktionsbeeinträchtigungen sind unverzüglich durch den Kunden gegenüber Kanuverleih Weserbergland anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände gereinigt zurückzugeben. Der Kunde haftet bei Verlusten oder Beschädigungen der Mietgegenstände inklusive des Zubehörs in vollem Umfang, unabhängig davon, ob Schäden vom Kunden oder von Dritten verschuldet sind. Der Kunde haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Miet- u. Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach diesen Bedingungen oder der Nichtbefolgung von Anweisungen von Kanuverleih Weserbergland ergeben. Gleiches gilt für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von Kanuverleih Weserbergland oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde. Bei Unfällen mit den Booten, ist die Polizei zu informieren. Das Unfallereignis ist mit einer schriftlichen Schadensanzeige unverzüglich gegenüber Kanuverleih Weserbergland, spätestens bei Rückgabe anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Boot nur von Personen, die älter als 18 Jahre sind, führen zu lassen. Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet. Das Führen der Boote in fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Der Kunde hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten und einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt und Naturschutzbestimmungen. Bei Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Kunde trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss beim Kanufahren vom Kunden für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mitfahrer berücksichtigt werden. Der Kunde darf die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen. Die Boote sind nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter zu benutzen.

7. Haftungsbeschränkung von Kanuverleih Weserbergland

Kanuverleih Weserbergland haftet nicht für Personen- und Sachschäden mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. . Kanuverleih Weserbergland übernimmt für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Kunden keine Haftung. Die Benutzung der von Kanuverleih Weserbergland zur Verfügung gestellten Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde ist selbstständig für die ordnungsgemäße Verwahrung und wasserdichte Lagerung seiner Wertgegenstände und Überprüfung der Dichtigkeit der Staugefäße verantwortlich.

8. Rücktritt durch den Kunden

Dem Kunden ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese die erforderlichen Vorrausetzungen erfüllen und sie alle entstehenden Rechte und Verpflichtungen übernehmen Kanuverleih Weserbergland steht es zu, diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen. Von der Buchung kann jederzeit schriftlich, telefonisch oder mündlich Vorort zurückgetreten werden.

9. Rücktritt und Kündigung durch Kanuverleih Weserbergland

Kanuverleih Weserbergland ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Kunde in solchem Maße . Minderjährige können nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person bei uns ein Kanu,Kajak,Boot mieten/leihen.vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere wenn: Drogen oder Alkohol missbraucht werden, Dritte gefährdet werden, bei unangemessenem Verhalten in der Natur oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Erstattung.

10. Mängelanzeige

Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Mietbeginn zu überprüfen und gegebenenfalls bestehende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Für während der Mietdauer entstehende Mängel ist der Kunde gleichfalls dazu verpflichtet, diese unverzüglich Kanuverleih Weserbergland anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um den Schaden gering zu halten. Dies gilt entsprechend bei Veranstaltungen. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Kanuverleih Weserbergland hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vertrag erforderlich ist.